Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich


1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch DM photography.


1.2. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.


1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber DM photography oder Dritten abzugeben sind, die Textform.


1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von DM photography ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch DM photography den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.


1.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind
diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.


2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand


2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos, PDF Dateien, etc.)


2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von DM photography vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt,
soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.


2.3. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder
fernmündlich erfolgen.


2.4. Gegenstand der Beauftragung von DM photography durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsbegleitung, ein Hunde-Shooting, ein Auto-Shooting, ein
Video jeglicher Art, ein Auftrag im Bereich Grafikdesign für Printmedien oder Werbung oder eine Website (WEbdesign) sein.


3. Modalitäten der Leistungserbringung


3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber DM photography zu äußern.


3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Termins die gewählte Lokalität/Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert werden
darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.


3.3. Für den Fall, dass DM photography einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.


3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte ( z.B. Freelancer ) mit hinzuzuziehen, ist DM photography berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen DM photography und dem Dritten zustande.


3.5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von DM photography ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.


4. Modalitäten der Leistungserbringung - Überlassung von Bildmaterial


4.1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.


4.2. Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.


4.3. Das Bildmaterial steht im Eigentum von DM photography. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben oder ohne Absprache herunterzuladen. Die Überlassung dient lediglich zur Auswahl der zu bearbeitenden Bilder.


4.4. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an den DM photography zahlen.


4.5. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.


4.6. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch DM photography zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14- tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.


5. Übergabe von Dokumenten


5.1. DM photography behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.


5.2. DM photography ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich
in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der
Kunde verpflichtet, sämtliche seitens DM photography vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.


5.3. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von DM photography, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagenvorgesehenen Honorars.


6. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen


6.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsnachricht von DM photography erhalten hat, hält sich DM photography diesen Termin für den Kunden frei. Er kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.


6.2. Ab einem Auftragswert, egal ob total oder voraussichtlich, von 600€ wird eine Reservierungsgebühr (50% des Gesamtbetrages) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsnachricht. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.


6.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- einen gleichwertigen Auftrag, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.


6.4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen aufgrund höherer GEwalt, eines Krankheitsfalls oder Todesfalls. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des Termins ist hier ohne weitere Kosten möglich.


6.5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen oder der Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, so ist das vollständige Honorar fällig. Hiervon ausgenommen ist eine Veränderung im Gesundsheitszustand des Hundes oder des Kunden.


7. Absage durch DM photography - Änderungen im Shooting-Ablauf


7.1. Kann DM photography aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet
der Kunde auf Schadensersatzforderungen.


7.2. DM photography wird sich bemühen, schnellstmöglich einen neuen Termin für den Auftrag priorisiert zur verfügung zu stellen.


7.3. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, kann der Kunde einen neuen Termin vereinbaren oder sich einen Gutschein ausstellen lassen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von DM photography.


8. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen


8.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist DM photography darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen Sie dieses dem Veranstalter mitteilen.


8.2. Der Kunde (Veranstalter) hat DM photography darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.


8.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lt. DSGVO seiner Gäste und/oder DM photography gegenüber, stellt der Kunde damit DM photography von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.


8.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.


8.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die aufnahmen durch DM photography, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.


8.6. Sollten neben DM photography weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit DM photography schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Absprache der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation die auf die andere Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäste.


9. Allgemeine Hinweise für die Shootings


9.1. Als Kunde von DM photography bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:


9.2. DM photography übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.


9.3. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.


9.4. Tiershooting: Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.


9.5. Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.


9.6. Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet der DM photography – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nicht.


9.7. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.


9.8. aufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich - sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. DM photography übernimmt hierfür keine Haftung.

9.9 Eine Anfahrt von 20 gefahrenen Kilometern ist kostenfrei. Dies Gilt sowohl für den Hinweg, als auch für den Rückweg. Darüberhinaus wird eine Anfahrtsgebühr von 80ct. / KM berechnet.


10. Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1. Die Bilder werden dem Kunden innerhalb der jeweils im Vertrag angegebenen Fristen geliefert. In seltenen Fällen kann es durch Ereignisse wie Urlaub, außerordentliche Hauptberufliche Belastung oder Krankheit zu Verzögerungen kommen. Weiteres siehe 14.3.


10.3. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von DM photography entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite/Instagram Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen. Termine, die bereits lange Zeit im Voraus gebucht wurden, sind grundsätzlich davon ausgenommen, da die stetige Entwicklung und damit ggf. Veränderung der Normalität entspricht und sich nicht vermeiden lässt.


10.4. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail) DM photography etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.


11. Gutscheine


11.1. Der Kunde kann bei DM photography Gutscheine erwerben. Nach Zahlungseingang wird der Gutschein ausgestellt. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von DM photography.

11.2. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt.

11.3. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

11.4. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet.


11.5. Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.


12. Nutzungsrechte und Urheberrecht


12.1. DM photography steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.


12.2. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben. 


12.3. Eine Weitergabe an andere Dienstleister ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Es ist grundsätzlich hierbei eine Genehmigung von DM photography einzuholen.


12.4. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist ohne Absprache mit DM photography nicht gestattet.


12.5. Ebenso ist eine Verwendung als Profil- oder Statusbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. Hierbei muss das Profil von DM photography gut sichtbar markiert / erwähnt werden - in Einzelfällen kann von dieser Regeleung unter Absprache mit DM photography abgewichen werden.


12.6. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, ist dies Ebenfalls Nach Absprache mit DM photography gestattet.


12.7. DM photography räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von DM photography erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.


12.8. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Originaldateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist DM photography zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.


12.9. Bei DM photography verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder oder Videos (RAW), sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.


12.10. Auf Anfrage durch DM photography ist der Kunde verpflichtet, Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.


12.11. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde DM photography in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde DM photography wie folgt als Urheber benannt: DM photography. Zusätzlich ist der jeweilige Instagram Account auf dem Medium klar sichtbar zu markieren.

Bei Tierfotografie: dmphotography_pets

bei KFZ oder KRad: dmp_automotive

bei allem anderen: dmphotography_de

12.12. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren, siehe auch 12.6.


12.13. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch DM photography.


12.14. Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von DM photography, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

12.15. Bilder oder Videos, die im Rahmen eines kostenlosen Shootings entstanden sind, bleiben von 12.1 - 12.14 unberührt. DM photography ist bei Verwendung der Dateien klar sichtbar und in branchenüblicher Art als Uhrheber, bzw. Ersteller zu kennzeichnen.


13. Kundenbilder und deren Bearbeitung


13.1. Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder oder Dateien zur Weiterbearbeitung, für Ein Design, zur Nutzung auf dieser Website, oder Produktherstellung zu, hat DM photography ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.


13.2. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie DM photography von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.


13.3. DM photography ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten dateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von DM photography verstoßen. In diesem Fall ist DM photography berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch DM photography besteht nicht.


13.4. Eine Haftung von DM photography für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt DM photography von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.


13.5. Sind Leistungen von DM photography teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von DM photography auf Vergütung unberührt.


13.6. Sofern der Kunde Dateien zur Ausführung eines Auftrages an DM photography überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird DM photography diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.


14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt


14.1. Für DM photography vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. DM photography bemüht sich, die Bilder innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung zu stellen (Hochzeiten 6-8 Wochen).


14.2. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch DM photography setzt voraus, dass DM photography sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens DM photography nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.


14.3. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.


15. Vergütungsmodalitäten


15.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von DM photography genannten Honorare.


15.2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt, Exkl. Umsatzsteuer gem. §19 USTG

15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.


15.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von DM photography ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.


15.5. Soweit der Kunde Leistungen von DM photography in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von DM photography gewährt.


16. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt


16.1. DM photography ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist DM photography berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.


16.2. Die Rechnungsstellung durch DM photography erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.


16.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich DM photography sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.


16.4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting/Vereinbarung wird der Betrag an dem Tag der aufnahme fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist DM photography, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.


17. Übertragung des Vertrages


17.1. DM photography ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der DM photography für die Leistungen bleibt unberührt.


18. Vertraulichkeit


18.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.


19. Haftung von DM photography und Verjährung


19.1. DM photography haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


19.2. Im Übrigen ist die Haftung von DM photography auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.


19.3. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von DM photography und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine DM photography. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.


19.4. DM photography haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.


19.5. DM photography haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch DM photography erstellten Bilder  und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.


19.6. Wird DM photography von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde DM photography von der Haftung frei und erstattet DM photography sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von DM photography bleibt hiervon unberührt.


19.7. Für Schäden an DM photography durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von DM photography auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet DM photography nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.


19.8. DM photography haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von DM photography liegen.


19.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber DM photography verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.


19.10. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber DM photography verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.


19.11. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von DM photography sowie Dritten, die durch DM photography eingeschaltet wurden.


20. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität


20.1. Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.


20.2. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet DM photography nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.


21. Schadensersatz und Vertragsstrafe


21.1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an DM photography zu zahlen.


21.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von DM photography) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung und Nutzung des  Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.


22. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort


22.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.


22.2. DM photography nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


22.3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


22.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.


22.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.